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Für Garderobe, Eingang, Treppenhaus und Wartezimmer Maskentragpflicht

Ab Montag, 12. Oktober 2020, gilt im Kanton Bern eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt.

Was bedeutet das für physio8 und espace-8?

Für den Fitness Bereich gelten weiterhin die Abstands-und Hygieneregeln, jedoch KEINE MASKENPFLICHT! Neu, wird für den Garderoben und Eingangsbereich, sowie Treppenhaus eine Maskenpflicht verlangt. Daher bitten wir Sie beim Betreten des Gebäudes eine Maske zu tragen. Tragen Sie die Maske bis in das Fitness und versorgen Sie diese in Ihrer Tasche während dem Training.

Neu können Sie bei uns ein Trainingstuch kaufen, mit praktischer Tasche für Eintritts Patch, Portemonnaie und Maske. (erhältlich für CHF 29.– an der Rezeption) Bitte legen Sie keine Masken im Trainingsbereich neben die Geräte oder die Ablageflächen.

Für physiotherapeutische Behandlungen gilt wie bereits seit dem 1.9.2020 weiterhin eine Maskenpflicht.

Wir freuen uns, dass Sie bei uns trainieren.
Greg Christen und Team

Medienmitteilung Kanton Bern

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