Benutzung des Trainingszentrums: Die Einrichtungen fitness8 stehen allen Personen ab 16 Jahren während der Gültigkeitsdauer des Abonnements uneingeschränkt während der Betriebszeiten zur Verfügung. Das Abonnement ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Ein Verstoß hat den sofortigen Entzug des Abonnements zur Folge. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Abo-Betrags. Missbrauch der Zutrittskarte, hat ohne Vorankündigung, Ausschluss ohne Beitragsrückzahlungen zur Folge. Wir behalten uns vor wegen Hausfriedensbruch Strafanzeige zu erstatten.
Videoüberwachung: Aus Sicherheitsgründen wird das fitness8 permanent mit einer Video-Anlage überwacht und die Bilder dazu aufgezeichnet. Bei Wiederhandlungen werden die Aufzeichnungen polizeilich weiter verwendet. Haftpflicht: Der/die Abo-Inhaber(in) verpflichtet sich, alle Einrichtungsgegenstände sorgfältig zu benutzen und haftet gegenüber fitness8 für sämtliche Schäden, welche er an deren Geräten und Einrichtungen absichtlich oder fahrlässig, insbesondere auch durch unsachgemäße Benützung verursacht. Fitness8 übernimmt keine Haftung. Sicherheit und Risiken: Das Benützen aller Einrichtungen fitness8 erfolgt auf eigenes Risiko. Auch außerhalb der betreuten Zeiten, besteht kein Haftungsanspruch. Fitness8 lehnt jede Haftung für Verletzungen oder sonstige Schäden ab. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Kinder, Begleitpersonen und Tiere mitgebracht werden. Hygiene/Reinigung: Für alle Benutzer fitness8 ist die Benutzung eines Frotteetuchs zum Abdecken der Trainingsgeräte-Polster obligatorisch. Vor Gebrauch der Geräte müssen diese mit dem vorhandenen Desinfektionsmittel gereinigt werden. Die Geräte sollen nicht direkt damit besprüht werden, sondern über bereitgestellte Papiertücher. Übermässige Lärmentwicklung und störende Geräusche sind zu vermeiden. Der Zutritt fitness8 ist ausschließlich mit sauberen Trainingsschuhen gestattet. Zum Umziehen und Duschen steht jeweils eine Damen-und Herrengarderobe zur Verfügung. In den Garderoben sollen die Schließfächer verwendet werden. Die Schlüssel dürfen nicht aus dem Gebäude entfernt werden und die Schränke dürfen nur während des Trainings benutzt werden. Das Lagern von Trainingsutensilien in den Schließfächern, ist nach Abschluss des Trainings nicht erlaubt. Fitness8 übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von persönlichen Utensilien und Geld.
Benutzung: Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Die Öffnungszeiten, Hausordnung und Hygienevorschriften sind einzuhalten. Grobe oder wieder- holte andere Verstösse haben den Entzug des Abos und Zutrittskarte ohne Rückerstattungen zur Folge. Das Nichtbenützen der Einrichtungen und Leistungen berechtigt nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Abos. Mit einer Genehmigung der Geschäftsleitung kann das Abo einer anderen Person übertragen werden. Die Übertragungsgebühr beträgt CHF 70.-
Zeitlicher Trainingsunterbruch: Das Nichtbenützen der Einrichtungen vom Trainingszentrum fitness8 berechtigt nicht zur Reduktion oder Rückforderung der Abogebühr (gem. OR). Eine Ausnahme ist, wenn der Unterbruch länger als 1 Monat dauert und durch ein Arztzeugnis begründet wird. Der Unterbruch darf 9 Monate nicht überschreiten. Das Abo wird um die bestätigte Zeit verlängert.
Betriebsunterbruch: Das Trainingszentrum fitness8 ist an 363 Tagen im Jahr geöffnet. Am 25.12. und 26.12. bleibt fitness8 jeweils geschlossen. Jedoch behält sich die Geschäftsleitung das Vorrecht eines Betriebsunterbruchs von max. zwei Wochen infolge Reinigung, Wartung und Revision oder Umbauten vor. In diesem Falle hat das Abonnement keinen Anspruch auf Rückvergütungen.
Ablauf des Trainingsabos: Der/Die Inhaber/-in des Abos wird vor dem Verfall des Abos durch unser Sekretariat kontaktiert. Die Eintrittskarte muss dazu erneuert werden. Die Bezahlung kann direkt an der Rezeption (nur Karten, kein Bargeld) erfolgen. Die Erneuerung des Abos erfolgt nicht automatisch, d.h. das Abo muss nicht gekündet werden. Auf der Eintrittskarte wird ein Depot von CHF 30.- erhoben, bei Rückgabe der Karte, wird nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr CHF 10.- zurückerstattet.
Weitere Hausregeln: Die im fitness8 angeschlagenen und bekanntgegebenen Bestimmungen stellen einen integrierenden Vertragsbestandteil dar.
Kartenverlust: Bei Verlust der Zutrittskarte wird für das Ersetzen der Karte eine Gebühr von Fr. 30.- erhoben.
Benutzung des fitness8 kombiniert mit Physiotherapie: fitness8 kann im Rahmen begleiteter Physiotherapie folgendermassen genutzt werden:
Das Benutzen fitness8 im Anschluss oder vor einer kombinierten Physiotherapie, am selben Tag, ist gratis. Wird das fitness8 ohne Physiotherapeutische Begleitung genutzt und ist noch kein Abonnement abgeschlossen, wird eine Gebühr von CHF 15.-/ Training verrechnet. Diese Kosten sind vom Benutzer selbständig zu begleichen und gehen nicht zu Lasten der Kranken-oder Unfallkasse. Der Zutritt ist ausdrücklich nur mit einer Zutrittskarte erlaubt. (Eingangskontrolle).
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist der Sitz fitness8 in Biel.